In der neuen c’t (8/2011) findet sich ein Artikel über Pläne der Bundesregierung, das Recht am eigenen Bild auch auf Videoplattformen durchzusetzen. Google/YouTube solle verpflichtet werden, Privatpersonen die Möglichkeit zu geben, mit dem Hochladen von biometrischen Porträtfotos ein Widerspruchsrecht auszuüben. Google müsse in der Folge sämtliche Videos bei YouTube/Google Video nach dem jeweilige Gesicht durchsuchen und es – ähnlich wie die Hausfassaden bei Google StreetView – verpixeln.
Da die neue c’t am 28.03.2011 erscheint, muss man die Möglichkeit in Betracht ziehen, dass es sich um den diesjährigen Aprilscherz der c’t handelt. Einiges spricht auch dafür: Das abgebildete Positionspapier hat die Revision 1.4. Das Papier soll am 30.03. im Bundestag vorgelegt und zwei Tage später (also wann?!) Google formell übermittelt werden. Auch würde man eine solche Verpflichtung nicht auf Google/YouTube beschränken (können). Ein weiterer, entscheidender Hinweis findet sich im Kommentar von Marek.
Das Traurige an der Sache ist, dass man vor fünf Jahren diesen Artikel gesichert als Aprilscherz identifiziert hätte, man es heute aber nicht mehr kann. Unsere Politiker setzen unter der Flagge des Daten-, Persönlichkeits- oder Kinderschutzes derart viel Schwachsinn in die Welt, dass einen der obige Vorschlag nicht wirklich überraschen würde.
Also setzen wir hier auf den 1.4.
Es ist ein Aprilscherz. Ich war mir aber auch erst sicher, nachdem ich mir den abgebildeten Scan näher angesehen habe: „Arbeitsgruppe Persönliche Rechte im Internet und die Legislative“, kurz APRIL
Pingback: Warum machen wir am 1. April Aprilscherze? - Wieso? Weshalb? Warum?