Nicht nachgezählt

Behörden haben einen schlechten Ruf. Sie seien umständlich und wenig Kundenfreundlich, wird ihnen vorgeworfen. Diese Kritik ist nicht immer fair. Große Teile des Verwaltungshandels sind durch Gesetze und verfahrensrechtliche Regelungen zwingend festgelegt. Wird hiervon abgewichen, ist das Verwaltungshandeln rechtswidrig. Es gibt aber auch Kleinigkeiten, wo die verantwortlichen einfach mal richtig hinsehen müssten und schon wäre die Außenwirkung besser.

Im Rahmen einer Nachlassangelegenheit darf ich Gebühren an das Amtsgericht Schöneberg zahlen. Die Zahlung geht an die Kosteneinziehungsstelle der Justiz. Auf den Hinweisen kann man lesen:

Falls Sie die vorbereiteten Zahlungsformulare nicht verwenden, geben Sie bitte unbedingt als Verwendungszweck zuerst das Kassenzeichen an und als Empfänger:

Kosteneinziehungsstelle der Justiz.

In den vorbereiteten Zahlungsformulares ist bei Begünstigter auch Kosteneinziehungsstelle der Justiz eingedruckt (wo ist eingentlich der abschließende Punkt geblieben?! 😉 ). Bei der Eingabe gibt StarMoney nach Kosteneinziehungsstelle der ein laut vernehmliches Beep! von sich und verweigert die Annahme weiterer Zeichen.

Bereits seit über 30 Jahren ist im sogenannten DTAUS-Format normiert, dass sämtliche Textzeilen einer Überweisung (Empfänger, Auftraggber, Bank des Empfängers und Verwendungszwecks) maximal 27 Zeichen (pro Zeile) aufnehmen. Und Kosteneinziehungsstelle der Justiz ist nunmal länger als 27 Stellen, genauer gesagt die 27. Stelle ist das „r“ von „der“.

Im vorbereiteten Zahlungsformular steht im vorgedruckten Schema beim Begünstigter auch der Hinweis max. 27 Stellen. Dennoch lässt die Kosteneinziehungsstelle der Justiz genau darunter ziemlich schmerzfrei 34 Stellen eindrucken.

Sowas schmerzt…

2 Gedanken zu „Nicht nachgezählt

  1. Auf dem Überweisungsformular steht auch „bei maschineller Beschriftung max. 35 Stellen“. Dennoch hätten sie natürlich angeben sollen, was man z.B. beim Online-Banking als Empfänger angeben soll, da dort ja nur 27 Stellen erlaubt sind.

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