Lügt Frau von der Leyen?

Unsere Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen hat bei Radio SPUTNIK ein Interview zur Thematik der Zugriffserschwerung auf kinderpornographische Inhalte im Internet gegeben. Als einer der Gründe für diese Maßnahme hat sie auf die vielen Server verwiesen, die in ausländischen Staaten stehen, die Kinderpornographie nicht verboten haben. In diesem Zusammenhang wurde von Ihr Indien als ein Beispiel herausgestellt.

Pech für Frau von der Leyen ist nun, dass in Indien jedwede Art von Pornographie verboten ist, wie Udo Vetter auf seinem lawblog ausführt. Damit wäre ein spezielles Verbot von Kinderpornographie dort nicht notwendig. Wie nun bei netzpolitik.org zu lesen ist, gibt es dennoch in Indien ein spezielles Verbot von Kinderpornographie, dass ähnlich dem deutschen Recht nicht nur Herstellung und Verbreitung, sondern auch den Download verbietet.

Ob man jedoch wie Jan-Olaf Schäfers im obigen Posting auf netzpolitik.org von einer Lüge sprechen kann oder sollte, möchte ich in Frage stellen.   Weiterlesen

Unkontrollierbar versperrt

§ 3 Pflichten des Internet Service Providers[…]
(5) Die Liste darf nur den für die Sperrung zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zugänglich gemacht werden. Der ISP verpflichtet sich, die in den Listen enthaltenen Angaben nicht an Dritte weiterzugeben oder sonst zu verwenden. Er hat sie durch geeignete Maßnahmen gegen die Kenntnisnahme durch Dritte zu sichern.Er hat überdies sicherzustellen, dass alle Personen, die mit der Sperrung der VDN betraut sind, die in der Liste enthaltenen Informationen nicht an Dritte weitergeben oder sonst verwerten. Diese Verpflichtungen gelten auch im Falle einer Beendigung des Vertrages fort.
[…]

[Auszug aus dem vom CCC veröffentlichten Vertragsentwurfes des BKA]

Obiger Text stellt den § 3 Abs.5 des Vertragsentwurfes dar, mit dem das BKA die ISPs zur freiwilligen Blockade von der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte verdächtiger Web-Sites verpflichten will.   Weiterlesen