jugendschutzprogramm.de – zum Lachen oder zum Weinen (Update)

Wenn es darum gehen würde, das Lieblingsspielzeug des ausgehenden heutigen Tages im deutschen Twitterland zu küren, dann wäre jugendschutzprogramm.de mein heißer Favorit.

Dort gibt es zwei kostenlose Programmpakete, mit denen man seine Kinder ICRA-konform vor den Grausamkeiten des Internets schützen kann. Und dort gibt es ein Web-Formular, mit dem prüfen kann, ob einzelne Sites im Filter enthalten sind. Wenn man die URL der eigenen Site, der Site eines Freundes oder einfach nur einer bekannten Site da rein wirft, dann kann man seine Freude haben.  

Das beateuhse.de als ‚Sex-Seite ‚hard“ eingestuft wird, verwundert nicht. Zumal beate uhse neben ORION und anderen Betreibern dieses Metiers unter powered by auftauchen.

Schon etwas überraschender ist, dass – mit heutigem Stand – taz.de als ‚Standard gesperrt‘ geführt wird. Noch verwunderlicher erscheint diese Klassifizierung, wenn man weiß, dass – wiederum mit heutigem Stand – bild.de für unbedenklich gehalten wird. Dazu muss aber auch wissen, dass bild.de als Unterstützer auf der Web-Site genannt wird.

Nicht nur taz.de kommt zur fragwürdigen Ehre eines Filtereintrages, sondern auch viele andere bekannte und unbekannte Sites. Es seien als Beispiel lawblog.dechaosradio.ccc.de, tim.geekheim.de oder blog.fefe.de (nebst passendem Kommentar mit einigen schönen weiteren Beispielen) genannt (und einige mehr).

Nun mal ein etwas genauerer Blick auf jugendschutzprogramm.de: Der Betreiber ist der gemeinnützige Verein  JusProg Verein zur Förderung des Kinder- und Jugendschutzes in Telemedien e.V. Wenn man genauer liest, dann findet man Folgendes:

Vollmitglieder können nur Anbieter von Telemedien (im Sinne des JMStV.) sein, Fördermitglieder hingegen natürliche und juristische Personen sowie öffentliche Institutionen.
[jugendschutzprogramm.de]

JusProg ist bei der Fundorado GmbH untergeschlüpft, die wiederum eine Tochtergesellschaft von freenet AG und ORION Versand GmbH & Co KG ist. Fundorado stellt sich wie folgt dar:

[…] Sie konzentriert die Stärken dieser beiden Partner auf Premium Entertainment Portale wie FunDorado.com. Die technische Erfahrung der freenet AG, als einem der führenden Telekommunikationsanbieter in Deutschland und das Know How des Erotikspezialisten Orion, um hochwertige erotische Inhalte, führen hierbei zu einer hervorragenden Ausgangssituation.

Durch starke Synergien, die sich aus der Kooperation mit den Partnerunternehmen ergeben und die konsequente Verfolgung des Geschäftsmodells konnte sich die Hamburger FunDorado GmbH mit ihren Angeboten sehr schnell an der Spitze des deutschen Marktes positionieren.

Qualitativ hochwertige Angebote sowie unschlagbare Preise in Verbindung mit exklusivem Premium Content und professionellem Kundenservice helfen diese Position stetig weiter auszubauen. Durch hohe technische Performance ein hoch entwickeltes Backend, Billing System und Altersverifikationssystem kann die FunDorado GmbH in diesem Markt völlig unabhängig und seriös agieren.
[FunDorado GmbH Hamburg – Das Unternehmen]

Also hier haben wir große Player im Internet-Erotik-Geschäft, die sich einen gemeinnützigen Verein zum Schutz der Jugend gegen die Verderbtheiten des Internets gründen, in dem wiederum nur Telemedienanbieter (Voll)Mitglied sein dürfen.

Klingt irgendwie ziemlich fishy,  macht aber Sinn: Bevor es jemand Anders macht, macht man es doch lieber selbst.

Was die etwas seltsamen Einstufungen angeht – die ein Teil der Betroffenen eher als Auszeichnung ansehen – so könnte man die als lustige Kapriole am Rande ansehen. Schließlich dürfte dieser Filter (hoffentlich) keine weite Verbreitung haben und man holt ihn sich ja auch freiwillig auf die Maschine.

Andererseits zeigt er die Irrungen und Wirrungen – Andere würden deutlicher sagen die Willkür – von Inhaltsfiltern. Die Filterlisten werden von Menschen erstellt, die sich irren können oder wollen. Es zeigt, was uns blüht, wenn zentral und nicht umgehbar gefiltert werden wird.

Update (26.05.2009):
In einem Artikel bei Telepolis habe ich eine Erklärung für die Verquickung von Erotikindustrie und Contentfilterung gefunden:

Dass Geschäftsinteressen der Content-Anbieter hinter dem angebotenen Jugendschutzfilter stehen, ist offensichtlich. Der Jugendmedienstaatsvertrag schreibt vor, dass „entwicklungsbeeinträchtigende Texte, Bilder und Filme“, wie beispielsweise Filme mit FSK 16-Einstufung, entweder nur zwischen 22 und 6 Uhr gezeigt werden dürfen, oder es muss durch technische Mittel sichergestellt werden, dass Jugendlichen der Zugang erschwert wird. Härtere Inhalte dürfen sogar nur für geschlossene Nutzergruppen von Erwachsenen zugänglich sein. Verstöße können mit Geldbußen bis zu 500.000 Euro und im schlimmsten Falle sogar mit einem Verbot der weiteren Verbreitung belegt werden – für umsatzstarke Erotikportale ist dies ein nicht zu unterschätzendes Geschäftsrisiko. Um sich Rechtssicherheit zu verschaffen, ohne mit allzu restriktiven Zugangsbeschränkungen potentielle Kunden abzuschrecken, hat die Content-Branche nun mit JusProg ein „technisches Hilfsmittel“ entwickelt, das den Zugriff auf justiziable Inhalte durch Jugendliche erschweren soll.
[Jens Berger bei Telepolis]

Mittlerweile hat ich Entsprechendes vermutet, weil Jugendschutzfilterprogramm.de Webmastern die Möglichkeit bietet, sich entsprechende RDF-Auszeichnungen zu generieren, um ihre Websites maschinenlesbar als jugendgefährdend auszuzeichnen.

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