Der Spiegel verschlechter Angebot für Abonennten

Heute ist uns ein brief von DER SPIEGEL ins Haus geflattert. Man teilt uns mit, dass wir ab 20.04.2009 (eigentlich ein Tabu-Datum) unser SPIEGEL-Exenplar nicht mehr per sonntäglicher Botenlieferung, sondern montags per Post kommen wird.

Wir sind seit Jahren Abonenten von DER SPIEGEL und scheinen zu jenem glücklichen Teil der Kunden zu gehören, die ihren SPIEGEL bereits am Sonntagmorgen vorfinden. Damit ist jetzt Schluss.

Da wir üblicherweise den Montag im Büro verbringen, bedeutet dies für uns, dass wir das Heft rund 36 Stunden später in den Händen halten. Für uns gehört der frische DER SPIEGEL zum Sonntagsfrühstück. Insoweit ist die Änderung für uns ein deutliche Einbuße in der von DER SPIEGEL geschuldeten Leistung.

Ich möchte nicht verschweigen, dass wir als Kompensation für zwei Jahre freien Zugriff auf die ePaper-Version von DER SPIEGEL erhalten. Insbesondere für meine Frau, die das Erstleserecht hat, aber auch für mich als grundsätzlich onlineaffinen Menschen ist das ePaper kein wirklicher Ersatz.

Stellt sich für mich die Frage, ob uns anlässlich dieser einschneidenden Leistungseinschränkung ein Sonderkündigungsrecht zusteht.

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