Augen zu bei den Großen

In Der Spiegel 32/2006 findet sich ein Artikel mit dem Titel Einfach glauben. Es geht dort um die Verwaltungspraxis der hessischen Finanzämter bei der Prüfung Einkommensteuererklärungen von Besserverdienern.

Der hessische Rechnungshof hatte gerügt, dass die vorgesehenen besonderen Prüfungen bei Einkünften von mehr als 500.000 Euro bei einem Teil der Prüffälle nicht durchgeführt wurden.

Nach Ansicht von Praktikern lassen die vorgesehenen Zeitansätze für die Bearbeitung derartiger Fälle keine umfassende Prüfung der teilweise sehr umfangreichen und komplizierten Steuererklärungen dieser Personengruppe zu.

Meiner Meinung nach sind Mehraufwände bei der Erhebung von Abgaben durch Aufstockung des Personals bis zu einem gewissen Punkt schnell wieder hereingeholt. Und dieser Punkt scheint mir noch lange nicht erreicht zu sein, denn nach Schätzung der Steuer-Gewerkschaft entstünden dem Staat jährlich Mindereinnahmen von 70 Milliarden Euro. Statt dessen wird im Bereich der Finanzverwaltung immer mehr Personal abgebaut.

Im letzten Abatz weist Der Spiegel auf einen meiner Sciht interessanten Aspekt hin:

[…] Dennoch haben Praktiker die Finanzminister im Verdacht, kein großes Interesse an personalinteniven Steuerprüfungen zu haben. Denn duch das System des Länderfinanzausgleichs profitiert ein Bundesland nur begrenzt von Investitionen in zusätzliche Prüfer: Ein großer Teil der Steuereinnahmen, die jeder neue Prüfer heranschaffen könnte, müsste der Minister gleich wieder an Länder mit unterdurchschnittlichen Einnahmen überweisen.
[Der Spiegel, 32/2006, Seite 84]

Manchmal gibt es Augenblicke, in denen ich im Einzelfall an unserem so hoch gehaltenen Föderalismus (ver)zweifeln könnte. Dies ist so ein Fall. Würde es hier nicht Sinn machen, eine einheitliche und zentral koordnierte Steuerverwaltung einzuführen, die über derartige Partikularinteressen erhaben ist? Was für föderalistische Aspekte gibt es bei der Umsetzung von bundeseinheitlichen Steuergesetzen?

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