Lügt Frau von der Leyen?

Unsere Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen hat bei Radio SPUTNIK ein Interview zur Thematik der Zugriffserschwerung auf kinderpornographische Inhalte im Internet gegeben. Als einer der Gründe für diese Maßnahme hat sie auf die vielen Server verwiesen, die in ausländischen Staaten stehen, die Kinderpornographie nicht verboten haben. In diesem Zusammenhang wurde von Ihr Indien als ein Beispiel herausgestellt.

Pech für Frau von der Leyen ist nun, dass in Indien jedwede Art von Pornographie verboten ist, wie Udo Vetter auf seinem lawblog ausführt. Damit wäre ein spezielles Verbot von Kinderpornographie dort nicht notwendig. Wie nun bei netzpolitik.org zu lesen ist, gibt es dennoch in Indien ein spezielles Verbot von Kinderpornographie, dass ähnlich dem deutschen Recht nicht nur Herstellung und Verbreitung, sondern auch den Download verbietet.

Ob man jedoch wie Jan-Olaf Schäfers im obigen Posting auf netzpolitik.org von einer Lüge sprechen kann oder sollte, möchte ich in Frage stellen.  

Sicherlich hat Frau von der Leyen im Zusammenhang mit ihrer Stopp-Schild-Kampagne viele Dinge öffentlich erklärt, die nicht belegbar, nicht haltbar oder schlichtweg falsch waren (und sind). Es ist für mich ein Unding, dass eine Bundesministerin in ihrer Ministerfunktion „Fakten“ verkündet, die von ihrem Ministerium bzw. der Bundesregierung nicht belegt werden können oder sich später schlichtweg als falsch herausstellen. Das ist in meinen Augen unredlich und nicht der Weg, den ich mir von einem Minister oder einer anderen in einer verantwortlichen Funktion stehenden Person wünsche.

Nach meinem Verständnis und der Definition in der Wikipedia ist aber  zwischen dem Äußern von unrichtigen Aussagen und einer Lüge ein kleiner, aber bedeutender Unterschied.

Eine Lüge ist eine Aussage, von der der Sender (Lügner) weiß oder vermutet, dass sie unwahr ist, und die mit der Absicht geäußert wird, dass der oder die Hörer sie trotzdem glauben.[1]
[Lüge – Wikipedia]

Eine unwahre Aussage wird erst dann zur Lüge, wenn der sie wider besseres Wissen verbreitet wird. Und genau dieses Wissen um die Unwahrheit wird man nur schwer belegen können.

Man darf nicht vergessen, dass sich Frau von der Leyen – wie auch jeder höhere Manager in der freien Wirtschaft – von einem mehr oder minder hochbezahlten Apparat zuarbeiten lässt. Sie gibt hoffentlich die Richtung vor und ihre Mitarbeiter schaffen die entsprechenden Fakten und Belege heran. Sicherlich ist es ihre Aufgabe sich zu fragen, ob die Informationen schlüssig erscheinen, und zu entscheiden, was sie verwendet. Ob nun aber im Land XY die eine oder andere gesetzliche Regelung gilt, hat wird sie nicht mehr zu überprüfen. Da muss sie sich auf ihren Apparat verlassen können (oder – wie hier – von ihm verlassen sein). IMHO wird aber auch kein Manager eines großen Unternehmens anders arbeiten. Dennoch muss sie sich natürlich entsprechende Aussagen negativ anrechnen lassen und die Verantwortung dafür tragen.

Im  vorliegenden Fall hätte sie vorab sicherlich genauer prüfen müssen, denn sie hat ja Indien als Beispiel sehr deutlich herausgestellt und auf seine Rolle als IT-Nation hingewiesen. Ich kann mir dennoch nicht vorstellen, dass sie hier bewussteine Fehlinformation über eine befreudete Nation und Handelspartner öffentlich verbreitet.

Bevor man das Vorgehen, sich die Informationen zuliefern zu lassen, verurteilt, sollte man sich überlegen, ob wir so ganz anders vorgehen.

Wer von uns hat die diversen Sperrlisten der Welt gesehen? Oder gar ausgewertet? Wer von uns hat die Serverstandorte überprüft oder wäre überhaupt dazu in der Lage? Wer von uns hat Einblicke in die Kinderpornoszene und kann aus eigener Anschauung über die dortigen Vertriebswege und Businessmodelle berichten?

Unsere ganze (persönliche) Argumentation basiert doch letztlich auf Informationen, die wir bestenfalls aus zweiter oder dritter Hand haben. So gut wie nichts von dem können wir selbst tatsächlich überprüfen oder hart belegen. Wir vertrauen doch auch nur auf eine andere Art von Apparat.

Beide Seiten haben IMHO das Problem, dass sich das Kinderpornographie nicht öffentlich abspielt und daher schwer zu beobachten ist. Die einzige Gruppe, die konkrete Informationen beibringen könnte (ich bezeichne sie mal als „KiPo-Komplex“), ist keine Partei in diesem Streit und hat auch keinerlei Interesse dran, die Sachlage transparent zu machen. Die Erkenntnisse sind vage und somit – mehr als sonst – in beide Richtungen auslegbar bzw. erklärbar.

Ich möchte das Vorgehen und die Art von Frau von der Leyen nicht entschuldigen. Ihr Vorgehen – wie auch das vieler anderer Politiker – widert mich an. Es ist mir auch sehr schwer gefallen, das Interview vollständig anzuhören, weil ich immer, wenn Frau von der Leyen zu diesem Them den Mund aufmacht, nur noch abschalten möchte. Insgesamt finde ich es schlimm unerträglich, auf welchem Niveau in einem so sensibelen Bereich wie dem Einschränken von Grundrechten Politik gemacht wird.

Mir geht es darum, wie sich die Zensursula-Gegner in dieser Debatte verhalten. Ob man Lüge! ruft, wo man das Lügen nicht beweisen kann.

Wie oben ausgeführt, steht ein Teil unserer eigenen Argumentation zum Thema Kinderpornographie aus meiner Sicht auf relativ wacklichen Füßen, weil die Faktenlage nicht solide ist. Wenn sich nun herausstellen würde, dass eines unserer Argumente nicht ganz richtig ist, würden wir dann gegen uns gelten lassen, dass wir Lügen verbreitet hätten?!

Wir regen uns völlig zu recht auf, dass die Pro-Zensursula-Seite ein Kontra zum Stopp-Schild mit einem Pro zur Verfügbarkeit von Kinderpornographie gleichsetzt. Aus meiner Sicht müssen wir „sauber“ bleiben, um uns diesem Niveau nicht anzunähern. Dazu gehört, dass man nicht Lüge! ruft, wenn da keine Lüge ist bzw. man sie nicht beweisen kann. Denn auch eine weitere unwahre Aussage ist nicht zwingend eine (wissentliche) Lüge.

Deshalb plädiere ich für einen gemäßigten Sprachgebrauch und den Verzicht auf Zuspitzungen und unnötige Poitierungen.

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