Nur bedingt lustig [Update 3]

thosch66@Flickr: Gefakte BMI-Internetsperrseite
Gefakte BMI-Internetsperrseite by thosch66 (Lizenz: CC-BY-NC-ND).

Der pantoffelpunk meint die deutsche Blogosphäre damit mit der Schlagzeile Erste deutsche blogs und kritische News-Seiten gesperrt erschrecken zu müssen. Unter dem Artikel findet sich eine Liste mit vorgeblich gesperrten Website, unter denen sichso illustre Adressen wie blog.fefe.de oder www.telepolis.de befinden. Klickt man auf die Links, landet man auf einer Seite, auf der das BMI über die Sperrung der bewussten Seite infomiert.  

Dass das Ganze – hoffentlich auch weiterhin – nur ein böser Scherz ist, war ja von vornherein klar. Die vermeindliche Sperrseite ist auf den ersten Blick gut gemacht. Auf den zweiten Blick fällt natürlich die Empfehlung unseres BMI für den Waffenhändler Karl-Heinz Schreiber als für eine offizielle doch BMI- Seite eher ungewöhnlich auf. Das die Seite bei bmi.pifo.biz beheimatet ist, macht dann den Fake offensichtlich.

Zurück auf der Seite beim pantoffelpunk fällt auf, dass die dort genannten Links nicht so verlinkt sind, wie sie im Text stehen, sondern via http://bmi.pifo.biz/?$URL$ (URL wird umgeleitet, siehe Update) an ein Script verfüttert werden. Wer will, kann sich also per passenden Redirect seine Seite vom „BMI sperren“ lassen.

Ob ich die Aktion vom pantoffelpunk wirklich lustig finden soll, weiß ich nicht. (Also ich weiß, dass ich sie nicht wirklich lustig finde…)

[via Rivva]

Update (26.02.2009): Bild ergänzt.

Update 2 (13.05.2009):
Irgendwer fand die Sache gar nicht lustig. Ob nun der BMI Druck auf den Hoster von pifo.biz ausgübt hat oder der Hoster von sich aus aktiv geworden ist, ist momentan nicht klar. Klar ist nur, dass die Subdomain, auf der sich das Script befand, nicht mehr erreichbar ist. Zunächst wollte der Hoster die ganze Domain kündigen. Nun hat man sich wohl darauf geeinigt, dass der Betreiber das corpus delicti (hier die Subdomain) entfernt und die Domain beim Hoster weiter verbleiben kann.

Update 3 (14.05.2009):
Nun liegt eine Stellungnahme des Hosters vor: Das Bundesverwaltungsamt hatte den Hoster darauf aufmerksam gemacht, dass eine nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 OWiG mit Bußgeld bedrohte verbotswidrige Verwendung von Abzeichen des Bundes vorlag. Daher musste der Hoster tätig werden.

Ein Gedanke zu „Nur bedingt lustig [Update 3]

  1. Von Zensur würde ich hier nicht sprechen wollen. Hier hat jemand ein fremdes Logo ohne Erlaubnis verwendet. Das ist nie eine gute Idee, egal ob nun Behördenlogo oder geschütztes Loge einer Firma.

    Das Z-Wort sollte man nicht zu inflationär verwenden, weil es sonst niemand mehr wahrnimmt, wenn es wirklich mal richtig ernst wird.

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