Wenn Pre-Paid zu Post-Paid wird

Eigentlich denkt man ja, dass man mit einer Pre-Paid-Karte für das Mobilelefon aus dem Schneider ist. Man kann nur so viel vertelefonieren, wie auf der Karte ist. Wenn in der neuen c’t 4/2009 (heute im Briefkasten, am 02.02. am Kiosk) den Artikel auf Seite 84 gelesen hat, dann weiß man, dass das ein Trugschluss ist.  

Diverse Pre-Paid-Verträge enthalten Klauseln, die es den Providern erlauben Entgelte nachträglich in Rechnung zu stellen.

Probleme bringen hier z.B. Sonderrufnummern und das Roaming, bei denen einzelne Provider die Entgelte nicht realtime verbuchen können oder wollen, sodass es zu einer Leisrungserbringung kommen kann, obwohl das Guthaben bereits erschöpft ist. Wenn dann keine neue Auflasung des Guthabens erfolgt, wird das Geld herkömmlich eingetrieben.

Selten wir dies dem Kunden bei Vertragsschluss deutlich. Wenn man aber bei Simply beim Vertragsschluss für eine Pre-Paid-Karte eine Einzugsermächtigung unterschreiben muss, dann soltte deutlich werden, dass da was im Busch ist.

Besonders ärgerlich ist es natürlich, wenn die nachberechneten Entgelte nicht von einem selbst, sondern einer anderen Person verursacht werden. Noch unverfänglich sind hier die eigenen Kinder, die man mit einer Pre-Paid-Karteausgestattet hat.

Ärgerlicher wird es, wenn man vor Jahren seine nicht mehr benötigte Pre-Paid-Karte verkauft (oder auch nur verschenkt) hat und dies nicht dem Provider gemeldet hat (Wer macht das schon?!). Dann hängt man nämlich in der Haftung für den Käufer (oder dem Käufer des Käufers) fest, denn mit dem Erwerb einer Pre-Paid-Karte schließt man sehr wohl einen Vertrag mit dem jeweiligen Provider.

Zum Thema Verkauf einer Pre-Paid-Karte zeigt der Artikel weitere Fußangeln auf, z.B. wenn die Karte für kriminelle Zwecke verwendet wird (und man ja noch der offizielle Eigentümer und Nutzer ist :-().

Weiterhin geht der Artikel auf die Situation des Verlustes oder Diebstahls ein und beleuchtet Probleme, die in diesen Fällen die erleichterten Auffüllfunktionen per SMS oder das automatische Auffüllen bei Unterschreiten eine Mindestbeitrags bringen können.

Ein insgesamt lesenwerter Artikel, der zeigt, dass pre-paid nicht immer pre-paid ist und bleibt, und dass man nicht wirklich (vertrags)frei ist.

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